Im Fall einer Kündigung des Kredits durch den Darlehensnehmer ist der valutierende Kreditbetrag in einer Summe zurückzuzahlen. Im Darlehensvertrag können allerdings Sonderzahlungen vereinbart werden. Die Bank kann Kredite kündigen, wenn der Kreditnehmer seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommt und in einen dauerhaften Zahlungsrückstand gerät.
Immobiliendarlehen werden von Banken und Sparkassen vergeben. Darüber hinaus finanzieren öffentliche Institute wie etwa die bundeseigene Kreditanstalt für Wiederaufbau den Erwerb von Immobilien. Die Kreditanstalt vergibt Darlehen über Banken und Sparkassen und subventioniert diese teilweise durch Mittel des Bundeshaushaltes.
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