Der Kreditnehmer muss u.a. als Angestellter im öffentlichen Dienst, Beamter, Lehrer, Richter, Justizbeamter, Polizeibeamter, Feuerwehrbeamter, Beamter auf Probe oder Pensionär sein.
Beamtendarlehen sind meistens endfällige Darlehen kombiniert mit einer beliehenen Versicherung, die neu abgeschlossen wird. Die Kreditsumme und Versicherungssumme ist in gleicher Höhe. Der Kunde zahlt über die gesamte Vertragslaufzeit Zinsen plus die Prämien für die Versicherung.
Das Beamtendarlehen wird bei Vertragsende getilgt durch die abgeschlossene Versicherung. Die Gewinnbeteiligung wird zusätzlich bei Vertragsende an den Kunden ausgezahlt.
| Laufzeit | Sollzinssatz* | Effektivzinssatz** | Auszahlung |
|---|---|---|---|
| 12 - 14 Jahre | 4,29 % | ca 5,62 - 5,87 % | 100 % |
| 15 - 17 Jahre | 4,49 % | ca 5,75 - 5,91 % | 100 % |
| 18 - 20 Jahre | 4,69 % | ca 5,84 - 5,98 % | 100 % |
*) Der Sollzins ist der Zins, mit dem der aufgenommene Kredit verzinst wird. Der Sollzins ist während der gesamten Laufzeit fest.
**) Der Effektivzins enthält nach neuen EU Richtlinien vom 11.6.2010 neben den Zins für den Kredit auch die Kosten der Versicherung. Daher muss bei jeder Darlehensanfrage eine gezielte Berechnung durchgeführt werden.